Urheberrecht meets KI – warum ein aktuelles Urteil spannend ist

Disclaimer: Ich bin keine Juristin und dieser Beitrag stellt keine rechtliche Bewertung dar. Ich möchte das aktuelle Urteil auch nicht juristisch einordnen. Mich interessiert vielmehr, welche gesellschaftlichen und bildungspolitischen Fragen solche Verfahren aufwerfen, denn sie zeigen exemplarisch, dass die Entwicklung generativer KI längst auch eine kulturelle, ethische und rechtliche Debatte ist. Gerade im Bildungsbereich begegnen uns solche Fragen regelmäßig – und deshalb lohnt es sich, die Diskussion aufmerksam zu verfolgen.

Generative KI hat in den vergangenen Jahren vieles verändert. Sie schreibt Texte, erstellt Bilder, komponiert Musik und programmiert Software. Dabei gerät immer wieder eine grundlegende Frage in den Mittelpunkt: Worauf basiert diese Kreativität eigentlich?

Kreativität ist mehr, als ein Bild zu malen oder ein Lied zu schreiben.

Stefanie Uhrig (Quarks)

Wissenschaft und Kunst definieren Kreativität unterschiedlich. Die Frage, was Kreativität ist und wie sich kreative Prozesse oder Artefakte beschreiben lassen, ist nicht so einfach zu beantworten (man beachte beispielsweise Nick Caves Perspektive, die immer wieder genannt wird: I asked Chat GPT to write a song in the style of Nick Cave and this is what it produced. What do you think? (2023) | Can Someone Please Figure Out Nick Cave’s True Feelings About AI? (2025) | Nick Cave on AI tools for songwriters (2026) – bitte chronologisch lesen). Gerade die Kunst als ars war eigentlich nur kreativ im Sinne des Kreieren von Dingen, aber eben ein Handwerk (etymologisch gesehen). Umdeutungen rund um den Geniekult haben das Handwerk in den Hintergrund gerückt. Und dennoch geht’s manchmal um das Folgen von Regeln – wie bei Oulipo (als Werkstatt für potenzielle Literatur) beispielsweise oder dem Petrarkismus und Antipetrarkismus, um drei Beispiele zu nennen.

Quelle: Pixabay

Ein aktuelles Urteil eines deutschen Gerichts gegen Suno, eine KI-basierte Anwendung zum Kreieren von Musik, hat diese Diskussion erneut angefacht (Pressemeldung vom 31. Juli 2026: Gericht entscheidet pro Musikschaffende: GEMA setzt sich gegen SUNO durch und definiert Maßstäbe für internationales Urheberrecht). Das Gericht stärkte nach Medienberichten die Position der GEMA und damit die urheberrechtlichen Interessen von Musikschaffenden. Über die juristischen Details möchte ich an dieser Stelle bewusst nicht schreiben – dafür gibt es Expert:innen, die das wesentlich fundierter können. Spannend ist vielmehr, worum es im Kern geht, vor allem weil Suno immer wieder als potenzialbehaftet für den Unterricht beschrieben, wenn nicht sogar empfohlen wird (z.B. eSchools Vienna, Friedrich Verlag, NMZ – neue musikzeitung).

Worum wird eigentlich gestritten?

Generative KI-Systeme müssen trainiert werden. Dafür werden große Mengen an Daten benötigt – Texte, Bilder, Musikstücke oder Videos. Die zentrale Frage lautet deshalb: Unter welchen Bedingungen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für dieses Training verwendet werden? Oder eigentlich: Dürfen sie es überhaupt? Daran schließen sich zahlreiche weitere Fragen an.

Wenn ein KI-System Musik erzeugt, die einem bestehenden Werk sehr ähnlich ist: Wo verläuft die Grenze zwischen Inspiration, statistischer Mustererkennung und einer unzulässigen Übernahme? Kann ein Modell Inhalte „erinnern“? Welche Rolle spielt es, ob einzelne Passagen wiedererkennbar sind? Und wer trägt letztlich Verantwortung für das Ergebnis?

Ein Beispiel von vielen Videos zum Thema.

Keine neuen Fragen, eigentlich. Aber genau diese Fragen beschäftigen derzeit Gerichte weltweit.

Ein internationales Thema

Der Fall ist keineswegs isoliert. Ähnliche Verfahren wie jenes, das mich zu diesem Blogpost inspiriert hat, laufen oder liefen unter anderem gegen OpenAI, Stability AI sowie weitere Anbieter generativer KI. Dabei geht es um Texte, Bilder, Musik und andere kreative Werke. Die Entscheidungen werden voraussichtlich erheblichen Einfluss darauf haben, wie generative KI künftig entwickelt und eingesetzt werden darf. Oder vielleicht. Oder hoffentlich.

Einige Beispiele zeigen, wie vielfältig diese Verfahren inzwischen geworden sind:

  • GEMA gegen OpenAI (Deutschland): Hier geht es um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Liedtexte beim Training großer Sprachmodelle. Auch dieses Verfahren wird aufmerksam verfolgt, weil es grundlegende Fragen zum Umgang mit Trainingsdaten aufwirft (auch bei Reuters nachzulesen).
    New York Times gegen OpenAI und Microsoft (USA): Mehrere Zeitungsverlage (hier die New York Times) werfen OpenAI vor, journalistische Inhalte ohne Genehmigung für das Training von Sprachmodellen genutzt zu haben. Der Rechtsstreit gehört zu den international bekanntesten Verfahren rund um generative KI und Urheberrecht.
    Getty Images gegen Stability AI (Großbritannien): Der Bildanbieter wirft Stability AI vor, Millionen urheberrechtlich geschützter Fotos ohne Lizenz zum Training des Bildgenerators Stable Diffusion verwendet zu haben. Der Fall gilt als richtungsweisend für KI-generierte Bilder.
    Musiklabels gegen Suno und Udio (USA): Universal Music, Sony Music und Warner Music haben bereits 2024 Klagen gegen die beiden Musikgeneratoren eingereicht. Auch dort steht die Frage im Mittelpunkt, ob urheberrechtlich geschützte Musik ohne Zustimmung zum Training genutzt wurde.

Deshalb beobachten nicht nur Jurist:innen diese Verfahren aufmerksam (eine Linksammlung siehe weiter unten). Auch Forschende, Lehrkräfte, Kreative und Unternehmen verfolgen sie mit großem Interesse.

Warum diese Verfahren so wichtig sind

Allen Verfahren ist gemeinsam, dass sie nicht nur einzelne Unternehmen betreffen. Vielmehr geht es um grundlegende Fragen, die derzeit weltweit diskutiert werden:

  • Wie werden KI-Modelle trainiert?
  • Welche Daten dürfen dafür verwendet werden?
  • Wann wird aus statistischem Lernen möglicherweise eine unzulässige Übernahme geschützter Inhalte?
  • Wie können Innovation und der Schutz kreativer Leistungen miteinander in Einklang gebracht werden?

Gerade weil diese Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind, lohnt es sich, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen – unabhängig davon, ob man selbst juristisch arbeitet oder nicht. Sie beeinflussen nämlich (hoffentlich) die Entscheidungen, die wir beispielsweise in Schule, Unterricht und Lehre treffen.

Warum mich das Thema interessiert

Mich beschäftigt dabei ebenfalls weniger die juristische Dimension als vielmehr die bildungswissenschaftliche, insbesondere die didaktische. Generative KI ist längst Teil unseres Alltags. Studierende schreiben mit KI, Lehrkräfte entwickeln Unterrichtsmaterialien, Forschende experimentieren mit neuen Werkzeugen und Kreative integrieren KI in ihre Arbeitsprozesse. Gleichzeitig entstehen neue Fragen nach Verantwortung, Transparenz und dem Umgang mit geistigem Eigentum. Diese Debatten gehören aus meiner Sicht zur AI Literacy. Wer KI kompetent nutzen möchte, sollte nicht nur wissen, wie ein Prompt formuliert wird. Ebenso wichtig ist ein grundlegendes Verständnis dafür, welche gesellschaftlichen, kulturellen und ethischen Fragen mit diesen Technologien verbunden sind. Und damit gehören diese Debatten auch zur Frage nach Digital Citizenship.

Es geht um mehr als ein einzelnes Urteil

Unabhängig davon, wie einzelne Verfahren ausgehen werden, zeichnet sich bereits heute ab, dass sich unser Verständnis von Kreativität, Autorschaft und Originalität verändert. Dies wird auch beispielsweise in der Kunst- und Literaturwissenschaft schon beforscht. Dirk von Gehlen hat schon vor über 15 Jahren die Frage nach Original vs. Kopie gestellt (nachzulesen auch im Interview Dirk von Gehlen: Warum ich die Kopie lobe).

Vielleicht besteht der eigentliche Wert solcher Urteile deshalb weniger darin, dass sie sofort endgültige Antworten liefern. Viel wichtiger ist, dass sie gesellschaftliche Diskussionen anstoßen und uns zwingen dazu, darüber nachzudenken, wie Innovation und der Schutz kreativer Leistungen künftig miteinander in Einklang gebracht werden können. 15 Jahre nach Dirk von Gehlen. Spotify setzt ab September darauf, KI-generierte Künstler:innen als AI Persona zu kennzeichnen (Pressemeldung vom 11. August 2026). Das trifft aber nur die Künstler:innen und nicht einzelne Musikstücke (oder ganze Alben).

Bad for good songwriters, good for bad songwriters.

Nick Cave (https://www.theredhandfiles.com/40-questions-no-6/)

Ich bin gespannt, wie sich diese Debatten in den kommenden Jahren entwickeln werden. Sicher ist nur eines: Es wird nicht das letzte Urteil gewesen sein, das Fragen rund um generative KI und Urheberrecht aufwirft. Ob wir bald Sicherheit haben? Ich weiß es nicht. Aber wir diskutieren nicht mehr nur darüber. Jemand traut sich auch, Entscheidungen zu treffen. Ob es die richtigen sind? Das wird sich zeigen.

Wer weiterlesen möchte

Wer sich näher mit dem aktuellen Verfahren oder den internationalen Entwicklungen beschäftigen möchte, findet hier gute Einstiege:

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