Public Domain: Class of 2023

Am 1. Jänner wird der Public Domain Day gefeiert. Heuer sind wieder einige Hochkaräter in der Class of 2023 dabei.

Neues Jahr, neue Möglichkeiten. Neues Jahr, neue Mitglieder in der urheberrechtlichen Abschlussklasse, die wohl eher eine Auslaufklasse ist. Ich weiß, der Vergleich ist ein wenig, naja, lahm. Aber ich freue mich jedes Jahr auf die neu Hinzukommenden. Heuer aber ganz besonders, denn einer meiner Lieblingscharakter ist jetzt in den USA in der Public Domain: Sherlock Holmes joins a first Oscar winner and the ‚ice cream‘ song in the public domain – so tituliert CNN.

2023 ist auch für die USA ein besonderes Jahr:

Here are just a few of the works that will be in the US public domain in 2023. […] They were supposed to go into the public domain in 2003, after being copyrighted for 75 years. But before this could happen, Congress hit a 20-year pause button and extended their copyright term to 95 years. Now the wait is over.

Quelle

Der Public Domain Day wird von einigen gefeiert. Er vergrößert die Sammlung der Materialien, die (aus urheberrechtlicher Perspektive) unbedenklich verwendet werden dürfen. „The public domain is also a wellspring for creativity.“, schreibt Jennifer Jenkins, Director of Duke’s Center for the Study of the Public Domain auf deren Wiki-Seite. Und auch auf iRights.info wird die Rolle von Public Domain im Beitrag Wie wir die Public Domain zu einem wehrhaften Riesen machen herausgestrichen. Schon im November wurde von Aaron Moss gespoilert, welche Werke in den USA in die Public Domain entlassen werden: Public Domain Day 2023 is Coming: Here’s What to Know.

Eine gewisse Skepsis und ein gesunder Menschenverstand sollte bei allen fremden Materialien, auch wenn sie vermeintlich in der Public Domain sind, dennoch vorhanden sein. Wo Menschen arbeiten, passieren manchmal eben auch Fehler. Ein Beispiel ist diese Seite. Und auch die Sammlung von Tutory ist kein Freifahrtschein in die Rechtssicherheit.

Achtung: Public Domain ist nicht Public Domain

Dabei dürfen wir aber leider nicht vergessen, dass die Public-Domain-Regelung in jedem Land eine spezifische ist und in Österreich beispielsweise gilt, dass Materialen 70 Jahre über den Tod des Urhebers bzw. der Urheberin hinaus (gezählt ab dem 1. Jänner des Folgejahres) geschützt sind (siehe hierzu auch den dazugehörigen Abschnitt im Copyright Myth Project).

Hilfreich ist die Übersicht auf Wikipedia: 2023 in public domain. Hier wird nach Jahren kategorisiert – beispielsweise Countries with life + 70 years.

Wichtig ist auch, dass zwischen CC0 und Public Domain im Sinne von Gemeinfreiheit unterschieden wird. Das passiert nicht immer, ist aber eben auch nicht das Gleiche (streng genommen). Die Seite von FreePD ist so ein Beispiel – die Lizenz ist CC0, das Urheberrecht ist nicht ausgelaufen. Der Wikipedia-Artikel Gemeinfreiheit gibt hier einen kompakten Überblick.

Hier auch eine kurze Zusammenfassung von der U.S. Copyright Office:

Diese Zusammenfassung bezieht sich auf die USA, liefert aber gute Zusatzinformationen.

Für Österreich gibt es – im Gegensatz zu den letzten Jahren – keine eigene Übersicht. Für uns gilt aber auch die deutsche Übersicht:

Aktualisiertes Padlet

Ich habe mein Padlet (M)Eine OER-Sammlung nun auch endlich weiter befüllt.

Hier sind Werke der Gemeinfreiheit ebenso genannt, wie Werke aus dem Creative-Commons-Bereich. Und meine Blogbeiträge mit den Erklärungen sind nun auch verlinkt. So finden sich alle Informationen an einem Ort.

NB: Vorsicht bleibt immer geboten. Ich unterstelle niemandem, unsauber zu arbeiten oder mutwillig in die Irre führen zu wollen. Aber: Irren ist menschlich und Mitdenken ist deshalb erlaubt.

NB: Das Beitragsbild ist unter CC0 lizenziert: happy public domain by Laurel L. Russwurm | CC0 1.0.

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