Beat Döbeli Honegger weist auf die Folgen des Jugendmediendatenschutzes in Deutschland hin und zwar auf ganz besondere Weise.
Das österreichische Urheberrecht sagt (stark verkürzt dargestellt) in §78, dass es nicht erlaubt ist, Fotos von anderen Menschen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, d.h. auch posten und teilen, wenn berechtige Interessen verletzt werden. Bilder dürfen nur dann geteilt werden, wenn man das Einverständnis der abgebildeten Person besitzt (in Österreich reicht theoretisch die mündliche Zustimmung, eine Verschriftlichung wird aber empfohlen). In Deutschland gilt Ähnliches. Und gerade bei Kindern und Jugendlichen ist die Situation schwierig, da sowohl die Eltern als auch die Kinder einer Veröffentlichung zustimmen müssten. Welche Auswirkungen dies hat, zeigt Beat Döbeli Honegger (@beatdoebli) in einem Tweet eindrucksvoll:
Nicht nur Bilder von Kindern und Jugendlichen fehlen, auch bei den Lehrpersonen gibt es wenige verwendbare Fotos (siehe den gesamten Thread).
Nun gibt es Datenbanken wie Pixabay, die man unter Angabe der Quelle (oder auch nicht) verwenden kann. Hierzu habe ich schon öfter etwas geschrieben und finde mich dennoch immer im Dilemma, wie ich zu Fotos von Gesichtern komme, die ich in der Lehre und bei Vorträgen verwenden kann und darf.
Mittlerweile bin ich auf eine Quelle gestoßen, die über 100.000 Fotos von Gesichtern zur Verfügung stellt, die mit Hilfe von AI erstellt wurden und somit auch verwendbar sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie als Open Educational Resources zu sehen sind. Sie widersprechen nur §78 (österr.) UhrG nicht. Somit muss ich nicht mehr mit Emojis oder mit Avataren arbeiten, wenngleich ich Voki, Bitmoji und Cartoonify – gerade für den Sprachunterricht – sehr praktisch finde.
[UPDATE]
Ich danke meiner Filterblase auf Twitter für die Ergänzungen:
Und hier die Erklärung, wie derartige Gesichter entstehen.